Unser Beratungsangebot zur Jugendhilfe richtet sich an Pädagogen, Eltern, Lehrer, Angehörige von Betroffenen und die Jugendlichen selbst.

Du möchtest mit jemandem reden, der sich mit Kriminalität, Gewalt, Drogen oder ganz allgemein Lebenskrisen auskennt? Weil du selbst betroffen bist und Hilfe suchst oder jemanden unterstützen möchtest?

Wir sind für dich da. Ausreichend geschult, bringen wir zusätzlich viel Erfahrung und Herz mit ein. Im Rahmen eines Erstgesprächs sortieren wir mit dir deine Anliegen. Gemeinsam schauen wir nach Lösungen und ggf. weiteren Hilfsangeboten, die zu einer positiven Veränderung verhelfen. Bei Bedarf vereinbaren wir zwei bis drei Folgetermine. Darüber hinaus können wir den Kontakt aufrecht erhalten, um anstehende Ereignisse zu begleiten.

Egal welche Fragen euch beschäftigen, Offenheit bringt einen weiter. Wir beraten transparent, verständlich und diskret. Überzeug dich selbst!

Offenheit bringt einen weiter. Wir beraten transparent, verständlich und diskret. Überzeug dich selbst!

Freier Jugendhilfeträger
Individuelle Coaching Möglichkeiten
Hohe Erfolgsquote
Transparente Angebote
Erfahrene Coaches
§27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung

Du hast akuten Bedarf? Wir informieren unverbindlich!

Der Ablauf unserer Beratung

Nutze unser Kontaktformularruf uns an, oder schreib uns über WhatsApp. Auf jeden Fall werden wir dir durch unsere Beratung eine gewisse Erleichterung verschaffen. Je nach Anlass finden wir erste Lösungsansätze und machen Perspektiven für dich erkennbar. Wir geben dir Werkzeuge und Hilfestellungen an die Hand. Bei Bedarf werden drei bis vier Folgetermine stattfinden. Diese können auch in Begleitung wahrgenommen werden.

1. Kontaktaufnahme

Kontaktiere uns auf irgendeinem Weg und wir besprechen anfänglich telefonisch, wie wir zusammenfinden können.

2. Prüfung der Möglichkeiten

Wir schauen, welche Coaching- Möglichkeiten dir gefallen und klären alles Bürokratische.

3. Aufnahme ins Coaching

Wir starten wie besprochen mit deinem individuellen Coaching.

Beratung für Eltern und Angehörige von verhaltenskreativen Jugendlichen

Egal ob Kleine oder Große Probleme – Eltern sind meist ratlos und brauchen effektive Beratung im Umgang mit Jugendlichen.

Hier finden Sie professionelle Beratung und Hilfe für Probleme aus dem Alltag wie z.B:
• Schulausfälle oder schlechte Noten
• Antriebslosigkeit oder Aggressionen
• Drogenkonsum / Kriminalität usw.

Elternberatung macht einen Großteil unserer Beratungen insgesamt aus. Es ist wichtig, dass auch die Herausforderungen der Eltern ernstgenommen und durchdacht werden – denn diese können Einfluss auf den Erfolg unserer Arbeit mit den Jugendlichen nehmen.

Beratung für Angehörige und Pädagogen

Eltern und Angehörige können oftmals noch viel schwerer mit den Situationen umgehen, als die betroffenen selbst. Obendrein erschwert es oft, dass bestimmte Befugnisse fehlen, um dem betroffenen gewisse Hilfestellungen zu leisten. Auch hier beraten wir mit viel Feingefühl, welche Möglichkeiten man trotz aller Hindernisse hat und wie man in gewissen Situationen umgehen sollte.

Beratung für Fachkräfte und Interessierte?

Wir klären auf,
• welche Motive es für kriminelles Verhalten und/oder      auffälligen Drogenkonsum gibt,
• wie man als Betreuungsperson den Grad der Gefährdung richtig einschätzen kann,

• was passiert, wenn die Polizei eingeschaltet werden muss und wann jugendliche Täter zur Verhaltensänderung bereit sind.

Wir geben einfache Werkzeuge mit auf den Weg, um den Gefährdungsgrad von Jugendlichen besser einschätzen zu können. Als ehemaliger intensiver und Drogenabhängiger Straftäter, kann sich Simon in sämtliche Lage versetzen und tiefe Einblicke in die Psyche gefährdeter oder bereits straffällig gewordener Jugendlicher geben. Hier sind auch nachhaltige und individuelle Unterstützungsansätze möglich.

Sie sind Fachkraft und benötigen Unterstützung? Jetzt unverbindlichen Termin vereinbaren!

Ein Verein für unsere Jugend

Seit 2019 beraten wir Jugendliche, Eltern, Angehörige und andere Beteiligte rund um die individuellen Lebenslagen der Jugendlichen, die uns teilweise bereits über Jahre begleiten. Wir sind stolz auf viele Erfolgsgeschichten und freuen uns über jede einzelne, die im Laufe der Zeit noch geschrieben wird.

MEHR ÜBER DEN VEREIN
FAQ

Häufige Fragen zu unserem Beratungsangebot

Unser Beratungsangebot richtet sich an junge Menschen ab 10 Jahren, ihre Eltern und Angehörigen, die mit verschiedenartigen problematischen Situationen konfrontiert sind. Zudem steht unser Beratungsangebot auch Lehrkräften und Sozialarbeitern offen.

Am besten teilst du uns über unser Kontaktformular kurz dein Anliegen mit und hinterlegst dabei deine Kontaktdaten. Wir werden uns dann umgehend mit dir in Verbindung setzen.

Wir bieten dir eine individuelle Beratung, bei der wir all unsere Ressourcen einsetzen. So wirst du die Beratung stets mit neuen Perspektiven und Ideen verlassen. Abschlusstermine können nach Bedarf jederzeit vereinbart werden.

Für Selbstzahler liegen die Kosten bei 65 Euro. In vielen Fällen kann das Jugendamt, Sozialamt, Jobcenter, Sponsoren usw. einen Teil oder sogar die gesamten Kosten übernehmen. 

Wir nehmen uns ausreichend Zeit für dein Anliegen, ohne auf die Uhr zu schauen. Unser Ziel ist es, dass du ohne offene Fragen und mit einem positiven Gefühl „nach Hause gehst“. Dabei entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Sozialpädagogische Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Eltern, bei denen die jungen Menschen üblicherweise in ihrer familiären Umgebung verbleiben, zielen darauf ab, bei der Bewältigung von Schwierigkeiten an diesem Lebensort zu helfen.

Diese Art der Unterstützung ermöglicht es den Familien, gemeinsam an Lösungen zu arbeiten und positive Veränderungen in ihrem Alltag zu erreichen.

Meist handelt es sich bei freien Trägern um gemeinnützige Vereine und andere private Organisationen. Diese übernehmen Aufgaben in den Bereichen Sozialarbeit, Jugendarbeit, Gesundheit und Versorgung von Kindern und älteren Menschen im Namen der öffentlichen Hand. Die Zuständigkeit der Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird gemäß Paragraph 69 Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs Achtes Buch (SGB VIII) durch landesrechtliche Regelungen festgelegt.